"Ida wird so angenommen, wie sie ist."
Kindergarten
Ida ist 5 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Sie geht in den Kindergarten "Schulberg". Behrang Samsami hat sie dort besucht und darüber geschrieben.
Inklusion. Ein Dauerthema in Schleswig-Holstein – allerdings vor allem im schulischen Bereich. Wie sieht das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern eine Stufe darunter aus, im Kindergarten? NDR.de hat mit Detlef Letzner gesprochen. Letzner leitet den evangelisch-lutherischen Kindergarten "Schulberg" in Kellinghusen im Kreis Steinburg, den auch die fünf Jahre alte Ida besucht. Das junge Mädchen hat das Down-Syndrom.
Herr Letzner, Ihr Kindergarten betreut Kinder mit und ohne Behinderung. Wie nehmen die Eltern das Angebot an?
Detlef Letzner:
"Sehr gut, weil die Eltern sich sagen, dass ihre eigenen Kinder es dadurch einfacher haben. Bei uns lernen sie, wie sie mit behinderten Kindern und Erwachsenen umgehen können. Sie lernen, sich vernünftig zu verhalten und eine Behinderung nicht als etwas Besonderes anzusehen. Die wichtigste Aufgabe des Kindergartens ist es, Kleinkindern einen sozialen Raum zu bieten, in dem sie mit anderen Kindern zusammen spielen und ihre Umwelt schrittweise erobern können. Das gilt auch für Kinder mit Down-Syndrom. Nur benötigen sie mehr als andere Kinder überschaubare Gruppengrößen und kontinuierliche Förderangebote."
Wie sieht der Alltag für Ida im Kindergarten aus?
Letzner:
"Ida wird so angenommen, wie sie ist. Sie läuft ganz normal mit. Es gibt natürlich Defizite im motorischen und im geistigen Bereich, aber dafür hat Ida ihre Stärken im sozial-emotionalen Bereich. Sie nimmt sehr schnell Kontakt zu anderen Kindern auf. Die Kinder akzeptieren sie und nehmen sie als Spielpartner wahr. Allerdings nimmt sich Ida auch ihre Auszeiten. Die körperliche und geistige Beeinträchtigung ist nicht rückgängig zu machen, wohl aber durch eine gute Förderung und andere Hilfen bis ins Erwachsenenalter hinein positiv zu beeinflussen. Insgesamt ist die Entwicklung von Menschen mit Down-Syndrom gegenüber Nichtbehinderten verlangsamt."
Was ist bei Ida anders?
Letzner:
"Man sagt, dass Kinder mit Down-Syndrom sehr stur sind. Sie haben ihren Kopf und wissen genau, was sie wollen. Wenn Ida sagt, dass sie etwas nicht will, dann ist das so. Da lässt sich auch nicht drüber reden. Das ist bei anderen Kindern einfacher. Aber wenn man dem entgegenkommt, ist Ida ein genauso umgängliches Kind wie jedes andere Kind in der Gruppe auch. Kinder mit Down-Syndrom brauchen mehr Zeit als nichtbehinderte, bevor sie auf angebotene Reize reagieren können. Sie reagieren bereits auf geringfügige Überforderung sehr empfindlich. Während die Kleinkinder häufig ihre Aufmerksamkeit vorzeitig abbrechen, reagieren größere darauf eher mit ausweichendem Verhalten."
Wer betreut Ida?
Letzner:
"Bei sogenannten Integrationskindern wie Ida kommt regelmäßig eine Fachkraft zu uns, eine Heilpädagogin aus Itzehoe. Es ist keine Einzelbetreuung, sondern findet im spielerischen Umgang mit anderen Kindern statt – im ganz normalen Kontext. In Idas Fall haben wir das Glück, dass es sich um eine sogenannte "Große Maßnahme" handelt, also um eine Einzelintegration. Das heißt, die Heilpädagogin ist relativ häufig im Kindergarten."
Wie oft?
Letzner:
"Es hört sich nach sehr wenig an, aber die Heilpädagogin ist zweimal pro Woche für sechs Stunden bei uns, einmal zwei und einmal vier Stunden. Die Heilpädagogin schreibt Berichte und kommuniziert mit den Ämtern."
Wie groß ist Idas Gruppe in Ihrem Kindergarten?
Letzner:
"Ida ist in der altersgemischten Gruppe mit maximal 15 Kindern zwischen drei und sechs Jahren. Das kommt ihr natürlich sehr entgegen. Wir können uns dann einfach mehr auf sie einstellen. In einer normalen Gruppe haben wir 20 Kinder plus zwei Notplätze. Das ist schon etwas unruhiger."
Kinder, die das Down-Syndrom haben, zählen doppelt.
Letzner:
"Das ist ein rechtlicher Status. Es geht ja darum, ein Kind im Fall von Trisomie 21 ganz normal in eine Regelgruppe zu integrieren. Und dafür werden Integrationsplätze geschaffen. Eine Integrationsmaßnahme ab einer bestimmten Größe – die erwähnte Große Maßnahme – beinhaltet immer, dass die Gruppenstärke reduziert werden muss. Das ist eine Voraussetzung. Sonst wird die Maßnahme vom Gesundheits- und Jugendamt gar nicht erst genehmigt. Wir müssen dafür gewährleisten, dass unser Kindergarten diese Gruppenstärke einhält und dass immer zwei Leute vor Ort in dieser Gruppe sind – eine Erzieherin und eine Sozialpädagogische Assistentin."
Wer legt den Integrationsstatus fest?
Letzner:
"Das Gesundheitsamt. Die dortigen Amtsärzte untersuchen die Kinder und schreiben dann ihre Gutachten. Wir als Kindergarten können eine Empfehlung abgeben und sagen, dass wir einen Bedarf sehen. Die Kosten für die Unterbringung im Kindergarten werden in Schleswig-Holstein ebenfalls vom Gesundheitsamt übernommen. Nach Artikel 3 des Grundgesetzes dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden. Zudem haben sie ein Recht auf zusätzliche Betreuung. Deswegen werden die Kosten vom Staat übernommen. Die Eltern müssen nicht zahlen."
Das Interview führte Behrang Samsami für NDR.de.
Wir dürfen es für die TOUCHDOWN 21-Seite benutzen. Vielen Dank dafür!