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Mitglieder des Ohrenkuss-Teams betrachten einen Wahlzettel, Foto: Britt Schilling, www.brittschilling.de

Dürfen Menschen mit Down-Syndrom wählen?

Dürfen Menschen mit Down-Syndrom wählen? Ja, sie dürfen es. Es steht im Gesetz.

Wählen ist ein Grund-Recht in unserer Gesellschaft.
Alle Menschen dürfen wählen.
Wirklich alle?
Stimmt das?

Auf der Seite nachrichtenleicht.de wird es so beschrieben:

Deutschland ist eine Demokratie.
Das bedeutet: Die Menschen entscheiden darüber, wer das Land regiert.
Dafür gibt es Wahlen.

Lange Zeit durften in Deutschland aber nicht alle Menschen wählen.
Eine Gruppe von Menschen war lange davon ausgeschlossen.
Es waren Menschen, die Betreuung brauchen.
nachrichtenleicht.de erklärt es so:

In Deutschland gab es 80.000 Menschen ohne Wahl-Recht.
Sie können nur mit Hilfe leben.
Zum Beispiel, weil sie eine geistige Behinderung haben.
Diese Menschen haben oft jemanden, der ihnen hilft.
Einen solchen Menschen nennt man Betreuer.

Das war lange so.
Es stand in den Gesetzen.
Aber im Mai 2019 wurde es geändert.
Die Wahlrechts-Ausschlüsse wurden aufgehoben.
Das heißt:
Niemand darf mehr von der Wahl ausgeschlossen werden.
Alle Menschen dürfen wählen.
Auch Menschen mit Down-Syndrom.

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