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Natalie Dedreux und Anne Leichtfuß sitzen in hohen Sesseln, vor ihnen auf dem Tisch liegen DinA4-Zettel.
02.05.2019

Liebes-Erklärung an das Grund-Gesetz

Das Grund-Gesetz gibt es jetzt schon seit 70 Jahren. Das ist ein schöner Anlass für eine Liebes-Erklärung.

Heute gibt es einen Fest-Akt.
10 Personen gratulieren dem Grund-Gesetz zum Geburtstag.
Diese 10 Personen sind dabei:

  • Melanie Raabe, Schriftstellerin
  • Seyran Ates, Frauen-Rechtlerin
  • Karl Jüsten, Theologe
  • Rainer Pause, Kabarettist
  • Thea Dorn, Schriftstellerin
  • Klaus F. Gärditz, Rechts-Wissenschaftler
  • Markus Gabriel, Philosoph
  • Stephan Krawczyk, Lieder-Macher
  • Natalie Dedreux, Journalistin 
  • Jürgen Wiebicke, Journalist

Hier kommt Natalie Dedreuxs Liebes-Erklärung an das Grund-Gesetz:

Hallo erst mal!
Ich bin Natalie Dedreux, ich bin 20 Jahre alt, ich habe das Down-Syndrom.
Mein Leben mit Down-Syndrom ist cool. 

Das Grundgesetzt ist ein Buch, wo alle Regeln drin stehen.
Die Regeln gelten für die Menschen in Deutschland.
Das sind die wichtigsten Regeln.

Also ich habe das Grund-Gesetz sehr gerne.
Das ist wie eine Freundschaft, wie eine Beziehung, so in der Art eines Liebhabers.
Für mich soll das immer da sein, für alle anderen natürlich auch. 

Ich mag das Grund-Gesetz, weil die Themen sehr spannend sind.
Das Grund-Gesetz hat viele coole Artikel. 
Und in diesem Grund-Gesetz stehen viele wichtige Themen, da steht auch drin das jeder Mensch sich cool anziehen darf.
Das steht in Artikel 2, jeder hat das Recht auf Freiheit. 
Das heißt zum Beispiel, dass jeder anziehen darf, was er möchte.

Das Grund-Gesetz gibt es auch in Leichter Sprache, um es besser zu verstehen. 
Ich finde es gut, dass es das in Leichter Sprache gibt.
Es soll mehr Hefte in Leichter Sprache geben, damit man es auch durchlesen und verstehen kann.

Ich würde auch gerne was zu meinen wichtigen Themen vortragen. 
Über die Artikel, die mir wichtig sind, worum es eigentlich auch geht. 
Das sind meine Liebhaber-Artikel:

Artikel 1:  Die Würde des Menschen ist unantastbar
Also in dem ersten Artikel steht drin das alle Menschen gleich wertvoll sind.
Menschen mit Down-Syndrom gehören auch dazu, wertvoll zu sein.
Und das heißt, dass man vor einer Behinderung keine Angst haben muss.  
Das schwangere Frauen nicht so viel Angst haben. 
Dass die halt nicht so viele Abbrüche mit uns machen, nur weil wir Down-Syndrom haben. 
Wir sind auch cool drauf, so wie wir sind.
Dass die auch mal sehen, dass halt jeder so verschieden ist.
Aber gleich wertvoll ist. 
Deswegen finde ich das gut, dass das im Artikel 1 drin steht. 
Und es ist auch ganz wichtig einen großen Respekt vor allen Menschen zu haben. 
Und auch der Frank Walter Steinmeier hat gesagt, dass alle in die Mitte der Gesellschaft gehören.
Den habe ich ja auch getroffen, in seinem Büro.
Das sah cool aus.

Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich.
Im Grund-Gesetz in Artikel 3 steht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben, auch mit und ohne Behinderung.
Es darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 
Deshalb brauchen wir ja die Inklusion.
Inklusion ist wo alle dabei sein dürfen und mitmachen.
In Deutschland muss es mehr Inklusion geben.
In der Schule und auf der Arbeit.
Das ist doch erst mal wichtig, eine Arbeit leisten zu können.
Ich will nicht in einer Werkstatt landen, sondern da, wo mehr Bildung möglich ist. 

Natürlich will ich auch Journalistin werden.
Weil es halt viel Spaß macht über Themen zu recherchieren und zu schreiben.
Und meine Freundin will Lehrerin werden, wo man eigentlich Abitur braucht.
Wir wollen das auch lernen können.
Halt mehr so auf Außen-Arbeitsplätzen arbeiten.

Inklusion gilt ja für alle Menschen.
Auch für die geflüchteten Menschen, eigentlich für jeden.
Deshalb habe ich ein gutes Gefühl zu dem Artikel 3.
Für mich ist das ein guter Liebhaber.

Artikel 4: Jeder darf glauben was er möchte. 
In dem 4. Artikel steht drin, dass alle Menschen ein Recht darauf haben, zu glauben und zu beten was sie wollen.
Auch wenn man aus einer anderen Kultur oder aus einem anderen Land kommt. 
Und dass sie auch als ein Teil in unserer inklusiven Gesellschaft dazu gehören.
Und es ist auch egal, wo die Menschen herkommen, wie zum Beispiel aus der Türkei oder auch dem Iran.
Oder ob sie muslimisch oder christlich sind.
Und die beten dafür, dass die Menschen hoffen, dass es auch Frieden auf der Welt gibt.
Und man muss auch keine Angst vor Ausländern haben.
Das ist so wie man vor den Menschen mit Down-Syndrom keine Angst haben muss.

Artikel 5: Es gilt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.
Das bedeutet, dass jeder ein Recht darauf hat seine Meinung in der Öffentlichkeit draußen zu sagen. 
Das habe ich ja auch gemacht, in der ARD Wahlarena.
Da habe ich ja mit der Frau Merkel gesprochen und eine Frage gestellt.
Die Frage war:
Wieso kann man Babys mit Down-Syndrom noch bis kurz vor der Geburt abtreiben? Ich sage auch meine Meinung, auch in Zeitungs-Artikeln und im Fernsehen.
Dass ich es nicht gut finde, wenn Babys wegen dem Down-Syndrom abgetrieben werden.
Also ich finde das es ist wichtig ist, wenn man auf die Straße geht und auch demonstriert.
Und ich finde es gut, dass jeder Mensch seine Meinung sagen darf und auch ein Recht darauf hat.
Ich finde den Artikel Nr. 5 gut.
Die Leute sollen mehr so unterwegs sein wie ich. 
Dass sich mal einer ins Fernsehen traut, so wie ich, um zu sagen, was man auch ändern will. 

Das war meine Liebeserklärung an das Grundgesetz!

Bei der Veranstaltung war auch der WDR dabei.
Auf der Internet-Seite vom WDR kann man alle 10 Liebes-Erklärungen noch mal anhören.

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